Wirtschaftsstrafrecht
Wir beraten und vertreten im Wirtschaftsstrafrecht. Dies umfasst insbesondere Delikte wie Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, Untreue, Betrug, Bestechlichkeit sowie Insolvenz- und Steuerstraftaten.

Wir helfen, ein möglicherweise strafbares Verhalten zu vermeiden und verteidigen im Fall des Vorwurfs einer Straftat. Ebenso unterstützen wir Unternehmen und natürliche Personen dabei, sich selbst vor Straftaten zu schützen oder sich gegen solche zur Wehr zu setzen.

Wir sind auf beiden Seiten des Wirtschaftsstrafrechts tätig: Als Beistand für die Verletzten im Rahmen der Erstattung einer Strafanzeige sowie als Zeugenbeistand, Nebenklägervertreter oder Begleiter im Rahmen des Strafverfahrens, aber auch als Verteidiger und rechtlicher Beistand für Mandanten, denen eine Wirtschaftsstraftat vorgeworfen wird.

Auf Grund dieser Vielseitigkeit und unserer korrespondierenden zivilrechtlichen Kompetenz verfügen wir auch über die notwendigen Erfahrungen und Einblicke, um eine Präventivberatung anbieten zu können.